Auto fahren in ITALIEN – Von Parken bis Promille…

Achtung, Auto! Das kann in Italien richtig teuer werden – wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Hier erfährst du, was du beim Auto fahren in Italien auf jeden Fall beachten solltest und wie hoch die Bußgelder sind.

Achtung, Spoiler: Die Strafen für Nicht-Beachtung polizeilicher Anweisungen und für Verkehrsdelikte sind in Italien erheblich teurer als in vielen anderen europäischen Ländern.

yellow sedan on road while people walking on sidewalk
Verkehr in Italien – Nichts für schwache Nerven
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Das Abc des italienischen Verkehrs

  • Handy am Steuer: Fahrverbot möglich

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beim Auto fahren – das gibt in Italien richtig Ärger, ohne Ausnahme! Die Geldbuße liegt dann zwischen 161 und 646 Euro.

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Telefonieren ist beim Fahren nur via Freisprecheinrichtung erlaubt
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Schon beim ersten Verstoß kann daneben der Führerschein entzogen werden (Dauer: 15 Tage bis zu zwei Monate). Das Fahrverbot kann auch bei Nicht-Italiener*innen durchgesetzt werden (beschränkt sich allerdings auf das Staatsgebiet Italien).

Nach einem Unfall kann außerdem das Handy konfisziert werden. Grundsätzlich ist beim Fahren der Gebrauch von Geräten verboten, bei denen die Hände vom Lenkrad genommen werden müssen.

  • Alkoholisiert am Steuer >>> Strafe bei Verstoß: bis zu 6.000 €

Besoffen Auto fahren in Italien – eine richtig dämliche Idee!: Denn die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5. Ausnahmeregelungen gelten für junge Fahrer*innen und Berufskraftfahrer*innen. Hier liegt die Promillegrenze bei 0. (mehr dazu ganz unten).

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Bei Alkohol-Fahrten greift Italien sehr hart durch
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Auto weg bei Suff-Fahrt

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Blutalkoholgehalt. Zusätzlich möglich sind Strafpunkte auf den Führerschein, Entzug der Fahrerlaubnis sowie Gefängnisstrafe. 

Bei schweren Alkoholfahrten (ab 1,5 Promille) darf die Polizei das Fahrzeug entschädigungslos beschlagnahmen. Daneben drohen die Maximal-Geldbuße von 6000 Euro, eine Haftstrafe von einem Jahr sowie der Führerscheinentzug für zwei Jahre.

  • Parken in Italien: Achtung, guck nach unten…

Richtig teuer kann das Auto fahren in Italien ausgerechnet beim Parken werden. Ob du in Italien parken darfst oder nicht, siehst du an der jeweiligen Markierung des Bordsteins:

  • schwarz-gelb >>> absolutes Parkverbot
  • blau: zeitlich beschränkte, gebührenpflichtige Parkplätze (in der Regel)
  • gelb: reservierte Parkplätze zum Beispiel für Busse, Taxen, Anlieger*innen
  • weiß: kostenlose Parkplätze

Achte darauf, ob es zusätzliche Schilder mit Parkhinweisen gibt.

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  • Erlaubte Fahr-Geschwindigkeit in Italien

Die Autobahnbeschilderung in Italien ist grün, die Beschilderung für Schnellstraßen blau. Die folgenden Geschwindigkeitsangaben gelten für PKWs, Motorräder und leichte Wohnmobile:

  • innerorts 50 km/h
  • außerorts 90 km/h (80 km/h für schwere Wohnmobile, 70 km/h für Gespanne)
  • Schnelltraße 110 km/h (80 km/h für schwere Wohnmobile, 70 km/h für Gespanne)
  • Autobahn 130 km/h (100 km/h für schwere Wohnmobile, 80 km/h für Gespanne)

Beachte die Sonderregelungen für Fahr-Anfänger*innen und Personen unter 21 Jahren (ganz unten). Auf einigen Bergstraßen im Trentino gilt für alle Fahrzeuge 60 km/h. 

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Bei Temposünden versteht Italien keinen Spaß
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  • Geschwindigkeitsübertretung >>> Strafe bei Verstoß: ab 175 Euro

Zu schnell unterwegs im Land des Ferrari – eine ziemlich teure Idee. Überschreitet man die zugelassene Geschwindigkeit außer Orts um bis zu 20 km/h geht es mit 175 € los. Bei Übertretungen von mehr als 50 km/h muss man mehr als 545 € bezahlen. Zwischen 22 und 7 Uhr werden Geschwindigkeitsübertretungen beim Auto fahren in Italien um gut 30 Prozent teurer.

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Wichtige Regeln für den Verkehr in Italien

  • Auf der Autobahn müssen PKWs 24/7 Licht einschalten (Abblendlicht oder Tagfahrleuchten).
  • Italienische Autobahnen sind mautpflichtig. Wenden, rückwärts fahren und Spurwechsel im Mautstellen-Bereich sind verboten.
  • Zweiräder müssen immer und überall mit Licht fahren.  
  • Linienbusse haben immer Vorfahrt.
  • Im Kreisverkehr gilt in der Regel rechts vor links.
  • In den Bergen hat in der Regel die Person, die hochfährt , Vorfahrt.
  • Rauchverbot im PKW, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren
  • Kinder (kleiner als 150 cm bzw. jünger als 12 Jahre) brauchen ein Rückhaltesystem, dass ihrer Figur angepasst ist.
  • In Italien zugelassenen Fahrzeugen benötigt man einen Kindersitz mit Alarmsignal (das gilt nicht für ausländische Autos).
  • Warnwesten-Pflicht >>> Strafe bei Verstoß: ab 42 €

Außerhalb von Orten müssen Fahrer*innen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Bei Verstoß droht eine Geldbuße, los geht es ab 42 Euro. P.S. Diese Auflage gilt nicht fürs Motorrad.

  • Warntafel am Gepäckträger >>> Strafe bei Verstoß: ab 80 Euro

Jede Ladung, die länger als das Fahrzeug ist, muss mit einer Warntafel versehen werden. Wichtig: Das gilt auch, wenn es sich um einen Gepäckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Die Warntafel sollte aus Metall sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein und rot-weiß scharriert sein (mit mindestens fünf roten Streifen. 

Achtung vor der verkehrsberuhigten Zone

  • Vorsicht vor der “Zona ZTL” >>> Geldstrafe ab 80 €

Achtung! In der “zona traffico limitato” (ZTL) hast du in der Regel mit deinem Auto nichts verloren. Die ZTL ist eine begrenzte Verkehrszone, in die ausschließlich Fahrzeuge mit einer besonderen Genehmigung dürfen (in der Regel Ansässige, Taxen, Handel).

Eine verkehrsberuhigte Zone findest du in jeder größeren Stadt (von Mailand bis Pisa). Die ZTL betrifft meistens die Altstadt. Achte in den Zentren unbedingt auf die Schilder. Manche Fahrverbote gelten nur für bestimmte Uhrzeiten. Mögliche Ausnahmen werden ebenfalls angezeigt.

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Achtung, ab hier könnte es in Genua teuer werden…
Foto: Alain Rouiller/CC BY-SA 2.0
Automatische Erfassung per Kamera

Die Kontrolle: In größeren Städten werden die Autokennzeichen in der Regel automatisch von Verkehrskameras erfasst und überprüft. Man wird auf jeden Fall erwischt. In kleineren Orten gibt es meistens Verkehrskontrollen.

Selbst wenn du direkt hinter dem Hinweisschild in der ZTL wendest, wirst du erfasst und musst du die Geldbuße zahlen. *Danke für den Hinweis an unseren Leser Jörg

Die wichtigsten Fragen vor der Wahl in Italien

Praktische Hinweise für deine Reise:

  • Erkundige dich vorab, ob deine Unterkunft in der ZTL liegt und du gegebenenfalls eine temporäre Ausnahmegenehmigung bekommst.
  • In den meisten Städten sind Mopeds und Motorräder vom Durchfahrtsverbot nicht betroffen.
  • Menschen mit körperlicher Behinderung erhalten in vielen Städten eine Ausnahmeregelung.
  • Gegebenenfalls verfügt deine (örtliche) Mietwagenanbieter über eine Ausnahmegenehmigung
  • Auch wenn du mit Mietwagen unterwegs bist, entkommst du der Strafe nicht. Der Bußgeldbescheid geht dann zunächst an den Autoverleiher und der schickt ihn dann (in der Regel mit einem saftigen Aufschlag) an dich.
  • Wenn du ohne Genehmigung in eine ZTL reinfährst und dort auch noch parkst, bezahlst du gleich zweimal Strafe: einmal für die verbotene Einfahrt und einmal fürs verbotene Parken.
  • Solltest du mehrmals am Tag in eine ZTL rein- und rausfahren, wird jedes Mal die Geldstrafe fällig.
  • Ob und wie du ein Bußgeld bezahlen musst, erfährst du ganz unten.

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Sonderregeln für Fahranfänger*innen

  • Sonderregelungen für Fahranfänger*innen

Nach der Führerscheinprüfung gilt man in Italien noch drei Jahre lang als Fahranfänger*in. Für diese Gruppe gelten folgende Regeln:

  • Tempo-Limit: 100 km/h auf der Autobahn, 90 km/h auf der Landstraße
  • Im ersten Jahr nach dem Führerschein darf die Fahrzeug-Leistung nicht über 55 kW/t liegen. 
  • 0-Promille-Grenze.
  • Ein Blutalkoholpegel von maximal 0,5 wird mit einer Geldstrafe bis zum 659 Euro belegt. Bei Verursachen eines Unfalls wird die Strafe verdoppelt. Wird man als unter 18-Jähriger Jugendlicher mit maximal 0,5 Promille erwischt, darn frühestens mit 19 den Führerschein machen. Liegt der Promillegehalt darüber, frühestens mit 21.

Bußgelder: Rabatte und Zahlungsmoral

  • Bußgeld-Rabatt: 30 Prozent 

Zahlt man sein Bußgeld innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheids, gibt es 30 Prozent Rabatt auf die gesetzliche Mindestbuße. Es gibt keinen Rabatt, wenn PKW-Beschlagnahmung oder Fahrverbot vorgesehen sind.

Nach 60 Tagen verdoppelt sich der Bußgeldbescheid.

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Für ungetrübtes Italien-Feeling auf der Straße – Verkehrshinweise beachten…
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  • Bezahlung der italienischen Bußgelder
  • Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von 360 Tagen nach dem Vorfall abgeschickt werden, andernfalls ist die Strafe verjährt.
  • Nicht bezahlte Bußgelder werden ab einer Höhe von 70 € innerhalb der EU eingefordert (via Amtshilfe über die jeweils örtlichen Behörden). Dazu kommen dann gegebenenfalls noch Verwaltungs- und Mahngebühren. Menschen außerhalb der EU können nicht angemahnt werden.
  • Aber: Nicht bezahlte Geldbußen können in Italien fünf Jahre lang eingefordert werden. Hast du nicht bezahlt und wirst du vier Jahre später wieder kontrolliert, kann sich die Geldbuße verdoppeln. In Italien kann es auch bei einer Verkehrskontrolle zu einer Vollstreckung kommen.
  • Für die EU: Wohnst du außerhalb Italiens, muss der Bußgeldbescheid in deiner Landessprache verfasst sein. Ist der Bescheid auf Italienisch geschrieben, wird er in deinem Heimatland nicht vollstreckt. Sobald du allerdings wieder in Italien kontrolliert wirst, bist du dran.

P.S. Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, aber er ist und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung.

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geschrieben von Annie Kayser, zuerst veröffentlich am 8. Juni 2022

Titelfoto/Symbolfoto:Foto: StefanoFiorentino/Getty Images via canva.com

Quellen: Automobile Club d’Italia, ADAC; ÖAMTC

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