In Italien ist der Verkehr manchmal Confusione grande
Italien. Land der Pasta. Land der Liebe. Land der Verkehrsregeln, bei denen man manchmal kurz laut auflachen möchte – aber bitte nicht während der Fahrt, und schon gar nicht mit beiden Händen weg vom Lenkrad. Denn das könnte als mangelnde Fahrzeugkontrolle gewertet werden – und das wird bestraft.
Zwischen Vespa-Romantik und Autostrada-Stress gelten in bella Italia Vorschriften, die auch alteingesessene Toskana-Touristen manchmal noch überraschen. Hier die Top 10 der skurrilsten Regelungen: Wer bis zum Ende liest, wird nie wieder hupend am falschen Tag mit Flip-Flops durch Amalfi cruisen.
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1. Absolutes Hupverbot in Ortschaften – nur eine Ausnahme
In Italien gilt in geschlossenen Ortschaften ein absolutes Hupverbot – außer bei unmittelbarer Gefahr. Das bedeutet: kein Signal an den Vordermann, dass die Ampel seit 0,2 Sekunden grün ist, kein netter Gruß an die Nachbarn und auch kein zackiges Tut-Tut für die Hochzeit auf der Piazza.
Auch wenn in deutschen Medien gelegentlich vom augenzwinkernden „Siesta-Hupverbot“ die Rede ist – im Gesetz steht schlicht: bitte gar nicht hupen. Punkt. Wer trotzdem hupt, riskiert ein Bußgeld zwischen 42 und 173 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 156 Codice della Strada (CdS)

2. Hände ans Lenkrad – keine Armfreiheit
Ein Arm lässig aus dem Fenster? Dolce Vita hin oder her: Wer in Italien nicht beide Hände am Steuer hat oder den Ellbogen dauerhaft aus dem Fenster hängen lässt, kann Probleme bekommen – zumindest dann, wenn daraus eine Beeinträchtigung der Fahrzeugkontrolle entsteht. So geschehen in Genua:
Dort erhielt ein Fahrer ein Bußgeld von 85 Euro und einen Punkt Abzug, weil er mit dem Arm aus dem Fenster unterwegs war. Die Polizei begründete das mit Artikel 140 Codice della Strada: volle Kontrolle über das Fahrzeug sei jederzeit zu gewährleisten.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 140 Codice della Strada (CdS)
3. Alkohol am Steuer: Auto kann versteigert werden
Wer mit mehr als 1,5 Promille fährt, verliert in Italien nicht nur den Führer-, sondern möglicherweise auch seinen Autoschein: Das Fahrzeug kann beschlagnahmt und versteigert werden. Plus Bußgelder bis zu 6.000 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 186 CdS
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4. Fahranfänger an der kurzen Leine
Führerschein noch keine drei Jahre alt? Dann heißt es Tempo runter und Promille auf null. Maximal 100 km/h auf der Autobahn, 90 auf der Landstraße – und bitte keinen Tropfen Alkohol.
Im ersten Jahr dürfen Fahranfänger nur Autos mit wenig Leistung fahren, genau gesagt mit maximal 75kW/t (entspricht etwa 101 PS). Verstöße kosten zwischen 168 und 682 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 117 CdS
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Mehr Informationen5. Gerade-ungerade-Regel an der Amalfiküste
Ein Verkehrskonzept wie aus einem Sudoku: Auf der berüchtigten Küstenstraße SS163 darf im Sommer nur fahren, wer mit dem Kennzeichen zum Kalendertag passt. Gerade Zahl am Nummernschild = gerader Tag. Und umgekehrt. Die Regeln gelten von Juni bis Oktober. Das Bußgeld bei Verstoß liegt bei rund 80 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: ANAS-Verordnung Nr. 340/2019
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6. Tanken? Nur ohne Handy
Das Mobiltelefon beim Tanken zu benutzen, ist in Italien explizit verboten. Wegen Funkwellen, Funken und Feuerwehr. Also bitte: erst der Zapfhahn, dann der WhatsApp-Status. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von bis zu 500 Euro. Verboten per ministerieller Verordnung und Arbeitsschutzgesetz.
🗃️ Rechtsgrundlage: Regolamento Ministeriale 31/07/1934 & D. Lgs. 81/2008 (Art. 46 ff.)
7. Diagonal über die Straße gehen? Ebenfalls verboten
Fußgänger müssen nicht nur schauen, sondern rechnen: Gibt es in 100 Metern einen Zebrastreifen, darf nicht schräg über die Fahrbahn gegangen werden. Wer quer läuft, zahlt zwischen 26 und 102 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 190 Abs. 2 CdS
8. Joggen am Fahrbahnrand? Auch nicht erlaubt
Die Straße ist fürs Auto da. Jogger müssen Gehwege benutzen – oder geeignete Laufwege. Wer auf der Straße läuft, riskiert nicht nur Gehupe inklusive Gemeckere, sondern ein Knöllchen von 26 bis 102 Euro.
🗃️ Rechtsgrundlage: Art. 190 Abs. 7 CdS